Wartung

Die Wartung ist vom Antragsteller oder einem Fachbetrieb (Fachkundige) mindestens zweimal im Jahr (im Abstand von ca. sechs Monaten) durchzuführen.

Inhalt der Wartung:

  • Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich)
  • Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile, insbesondere des Gebläses der Pumpen und Luftheber (nach Angaben des Herstellers)
  • Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion
  • Einstellen optimaler Betriebswerte wie Sauerstoffversorgung und Schlammvolumenanteil
  • Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung / Schlammspeicher (gegebenenfalls Veranlassung der Schlammabfuhr durch den Betreiber)
  • Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z.B. Beseitigung von Ablagerungen
  • Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage
  • Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung
  • Untersuchungen im Belebungsbecken: Sauerstoffkonzentration und Schlammvolumenanteil
  • Entnahme einer Stichprobe des Ablaufes und Überprüfung der Werte


Die durchgeführte Wartung wird im Betriebsbuch vermerkt. Die Feststellung und durchgeführten Arbeiten werden in einem Wartungsbericht erfasst und dem Betreiber zugesandt. Der Betreiber hat den Wartungsbericht dem Betriebshandbuch beizufügen und dieses der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.

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