Zulassungen Aktuell
Für Nachrüstsätze gibt es weiterhin gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vom DIBt. .
Für Neuanlagen (Komplettanlagen mit CE-Kennzeichnung) sind seit Inkrafttreten der neuen Abwasser-Verordnung die Leistungserklärungen der Hersteller maßgebend. Diese bestätigen, dass die Anforderungen an Reinigungsleistung, Behältereigenschaften und Entschlammungshäufigkeit eingehalten werden. Bei weitergehenden Anforderungen an die Reinigungsleistung (Ablaufklassen N, D, …) kann zusätzlich auf die gültigen KLARO-Fachgutachten verwiesen werden, um die Eignung der Anlage zu bestätigen.
Hier finden Sie alle aktuellen Unterlagen zum Download im PDF-Format.
Z-55.8-737 Klaro One Ablaufklasse C Nachrüstung, 01.04.2020 bis 01.04.2025
Z-55.8-738 Klaro One Ablaufklasse N Nachrüstung, 01.04.2020 bis 01.04.2025
Z-55.8-739 Klaro One Ablaufklasse D Nachrüstung, 01.04.2020 bis 01.04.2025
K-101 Leistungserklärung KLARO One Beton
K-102 Leistungserklärung KLARO One PP Carat
K-103 Leistungserklärung KLARO One PE CaratXL
Z-55.8-730 Klaro Ablaufklasse C Nachrüstung, 18.12.2019 bis 18.12.2024
Z-55.8-731 Klaro Ablaufklasse N Nachrüstung, 18.12.2019 bis 18.12.2024
Z-55.8-732 Klaro Ablaufklasse D Nachrüstung, 18.12.2019 bis 18.12.2024
Z-55.8-733 Klaro Ablaufklasse D+H Nachrüstung, 20.01.2020 bis 20.01.2025
Z-55.8-734 Klaro Ablaufklasse D+P Nachrüstung, 20.01.2020 bis 20.01.2025
K-001 Leistungserklärung KLARO Beton