Betrieb

Der Betreiber hat in regelmäßigen Zeitabständen alle Arbeiten durchzuführen, die im Wesentlichen die Funktionskontrolle der Anlage, sowie ggf. die Messung der wichtigsten Betriebsparameter zum Inhalt haben; dabei ist die Betriebsanleitung zu beachten.

Tägliche Kontrollen:

Es ist zu kontrollieren, ob die Anlage in Betrieb ist.

Monatliche Kontrollen:

Es sind folgende Kontrollen durchzuführen:

  • Sichtprüfung des Ablaufes auf Schlammabtrieb
  • Kontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfung (Sichtprüfung)
  • Feststellung von eventuell vorhandenem Schwimmschlamm und gegebenenfalls Beseitigung des Schwimmschlamms (in den Schlammspeicher)
  • Ablesen des Betriebsstundenzählers des Gebläses und der Pumpen und Eintragen in das Betriebsbuch


Festgestellte Mängel oder Störungen sind unverzüglich vom Betreiber bzw. von einem beauftragten Fachmann zu beheben und im Betriebsbuch zu vermerken.

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