PSW Liste aktueller Stand
Tätigkeitsbereiche Kleinkläranlagen Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser bis zu 8 m3/d in ein Gewässer, die Erstellung von Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Anlagen (Bauabnahme) sowie die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Eigenkontrolle und Wartung. Bauabnahme Durchführung der wasserrechtlichen Abnahme nach Art. 69 BayWG.
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